Pressemitteilung der Gemeinde Nalbach 19.12.2019
Gemeinde Nalbach gewinnt gegen Bergamt und RAG – die Pumpen müssen weiter laufen!
Am 10.12.2019 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Berufung zur Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes und die RAG AG wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt. Nachdem das Verwaltungsgericht der Klage in der ersten Instanz bereits stattgegeben hatte, wurde – nachdem das Oberbergamt wie auch die RAG Berufung eingelegt hatten – heute das Urteil der Gemeinde zugestellt. Die Pumpen müssen weiterlaufen! Begründung des Urteils durchs das Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis:
In der Verhandlung in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht, sowie vor dem Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren, das durch das Oberbergamt angestrebt wurde, stellte sich nun heraus, dass das Gericht im Vorgehen des Bergamtes erhebliche Fehler sieht, der Klage der Gemeinde in weiten Teilen gefolgt ist und das erstinstanzliche Urteil bestätigt hat. Der Sonderbetriebsplan wurde aufgehoben, das Grubenwasser muss weiterhin abgepumpt werden.
Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, nicht nur für die Beendigung des Bergbaus im Saarland sondern auch über die Landesgrenzen hinaus, z.B. für die Beendigung und eine mögliche Grubenflutung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen.
Die nächsten Entscheidungen über ein Ansteigenlassen des Grubenwassers im Saarland werden in dem aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes getroffen. In diesen besteht aus Sicht der Gemeinde Nalbach und der anderen betroffenen Gemeinden auch weiterhin noch erheblicher Aufklärungsbedarf. Dieser wird auch durch die im Verfahren eingereichten Einwendungen von mehr als 6.800 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, über 100 betroffenen Firmen und 30 betroffenen Städten und Gemeinden deutlich.
Durch den Widerspruch und die Klage der Gemeinde Nalbach hat sich im Prozess der Grubenflutungen ein Zeitfenster eröffnet, welches die aktuelle wichtige, gesellschaftliche, politische und fachliche Diskussion ermöglicht. Das Urteil zeigt auch das wesentliche Verfahrensschritte und notwendigen Gutachten im Planungsverfahren fehlen und daher keine Grundlage für eine Grubenflutung gegeben ist. Das zeigt auch ein Schwerpunkt der Urteilsbegründung in der Beurteilung der Ausgasung von Radon, einem Edelgas das höchst Krebserregend und mit dem Grubengas Methan durch die Grubenflutung verstärkt an die Erdoberfläche gepresst wird, so auch in den Lebensbereich der Betroffenen Bevölkerung eindringt. Mit der aktuellen Entscheidung ist es der Gemeinde Nalbach glücklicherweise gelungen, sich schützend vor die Belange der Bergbaubetroffenen zu stellen. Im Saarland sind über 600 000 Menschen von den Auswirkungen einer Grubenflutung betroffen.
Dieses Urteil stärkt die Forderung der Gemeinde auf Durchführung eines rechtssicheren Verfahrens, welches die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in der notwendigen Detailtiefe betrachtet, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen wird.
Die Gemeinde Nalbach bedankt sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs für die kompetente und souveräne Prozessführung, bei Herrn Dr. med. Karl-Michael Müller für die wichtige Grundlage der Radonuntersuchung im Saarland und bei der IGAB Nalbach sowie dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. für die Unterstützung.
Peter Lehnert Begleitender Rechtsanwalt
Bürgermeister Dr. Friedrichs
Rathausplatz 1 Am Bahnhof 6
66809 Nalbach 66822 Lebach
+49 6838 9002101 +49 6881 2094
+49 176 1 9002100
p.lehnert@nalbach.de
www.nalbach.de
Bergbau bedingte Erschütterungen in Hamm
30.10.2019 / 10.11.2019 / 13.11.2019/ 19.01.2020
Der Westfälische Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe v. 14.11.2019 über die Vorgänge und erklärt die aufgetretenen Beben als nögliche Folge des Grubenwasseranstiegs.
Westfälischer Anzeiger v. 20.02.2020
Westfälischer Anzeiger v. 18.02.2020
Entschädigung für die jahrelangen Bergbau bedingten Erschütterungen
Westfälischer Anzeiger v. 14.02.2020
Links zum Westfälischen Anzeiger:
Die jahrelangen Erschütterungen/Erdbeben durch den untertägigen Steinkohlenbergbau - in Bergkamen insbesondere zwischen 2004 und 2010 - haben ein juristisches Nachspiel gehabt. Im NRW-Steinkohlenrevier sind verschiedene Klagen auf Entschädigung - in Rünthe auch ein Mitglied des Aktionskreises - angestrengt worden. Die gerichtlichen Entscheidungen sind unterschiedlich ausgefallen. Sie haben aber dazu geführt, dass die RAG angekündigt hat, bis Ende 2019 ein Entschädigungsangebot für die Betroffenen vorzulegen.
01-14/2020: Die Entschädigung für die Bergbau bedingten Erschütterungen können jetzt beantragt werden:
Wir prüfen in den nächsten Tagen, inwieweit die RAG den Kreis der Betroffenen gezogen hat. In der vorliegenden Fassung ist der Stadtteil "Rünthe" mit keiner Straße gelistet. Wenn sich das bestätigen sollte, wird der Aktionskreis aktiv werden.
Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei Kanal- und Straßensanierung
Durch Steinkohlenbergbau ist in den Einwirkungsbereichen die Infrastruktur schwer gestört worden. Straßen und Kanäle müssen daher vorzeitig, d.h. vor dem normalen Ende ihrer "Laufzeit" erneuert werden. Die Kostenbeteiligung der Bürger wird in den Bergbaukommunen aber sehr unsterschiedlich gehandhabt, wie dies der Landesverband der Bergbaubetroffenen (LVBB-NRW) festgestellt hat. Dazu mehr in der beigefügten Pressemitteilung v. 20.11.2019.
Januar - März/April 2020:
KANALSANIERUNG in Rünthe (Westfalenstr./Schlägelstr.): Bergbau bedingte Schäden im Entwässerungskanal, die in der Vergangenheit auch zu Geruchsbelästigungen beim Abpumpen geführt haben, sollen mit der 3-monatigen Baumaßnahme beseitigt werden und damit das Abpumpen überflüssig machen.
Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus in der Region „Hamm/Bergkamen“ (RAG Bergwerk Ost) im September 2010 bleibt der Bergbau mit seinen Folgen (Ewigkeitslasten) ein Dauer-Thema für die Menschen, weil u.a. der beginnende Grubenwasseranstieg zu neuen Schäden an den Häusern durch Hebungen führen kann.
Der Aktionskreis ist Mitglied des Landesverbandes Bergbaubetroffener NRW e.V. , der mit beratender Stimme im Unterausschuss für Bergbausicherheit (Landtag) vertreten ist.
Der Aktionskreis ist durch den 1. Vors. seit 2009 in der Schlichtungsstelle „Bergschaden in NRW“ beim Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen als Beisitzer vertreten.
Gerne steht er Ihnen als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema "Bergschäden" zur Verfügung:
Karlheinz Röcher
Tel. 0 23 89 53 53 02
Email: k-roecher@t-online.de
Stand 16.05.2024
Vorstandssitzungen 2024
17.01.2024 - 19.00 Uhr (1)
20.03.2024 - 19.00 Uhr (2)
12.06.2024 - 19.00 Uhr (3)
18.09.2023 - 19.00 Uhr (4)
27.11.2023 - 19.00 Uhr (5)
Jahreshauptversammlung 2023
25.April - 18.30 Uhr
Ort: Mensa der Regenbogenschule
"Belebung" des August-Kühler-Platzes
(Overberger Str., Rünthe)
in Planung
Freitag, 16.06.2023, 17.00-20.00 Uhr
Freitag, 21.07.2023, 17.00-20.00 Uhr
Freitag, 18.08.2023, 17.00-20.00 Uhr
(1)
Kulturfest "Bewegt Euch! Für Vielfalt, Toleranz und Gemeinsinn"
Musik, Lesungen, Tanz und vieles mehr...
1. Juni 2024
Beginn: 15.00 Uhr
Ort: Ökostation/Umweltzentrum Westfalen (Heil)