EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. 
(1. Erwägungsgrundsatz der EG-WRRL)

Aufgrund der besonderen Bedeutung, die dem Wasser und damit auch den Gewässern zukommt, verfolgt die EG-WRRL folgende grundlegende Ziele:

  • Alle Gewässer – Grundwasser und Oberflächengewässer – sind prinzipiell zu schützen.
  • Bis zu einem vorgegebenen Termin ist für alle Gewässer ein "guter Zustand" zu erreichen.
  • Alle Bewirtschaftungsprozesse und -maßnahmen werden auf der Ebene der Flussgebiete koordiniert.
  • Neben Einleitungsgrenzwerten werden auch Gütevorgaben gemacht ("Immissionsprinzip").
  • Die Preise für Wassernutzungen sollen die tatsächlichen Kosten widerspiegeln.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen in alle Prozesse eingebunden werden.

Der Standard des Gewässerschutzes ist nach der Wasserrahmenrichtlinie der "gute Zustand" eines Gewässers. Das Gewässer weicht dann nur wenig vom natürlichen Zustand ab, und es erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der "gute ökologische Zustand" (für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das "gute ökologische Potenzial") und der "gute chemische Zustand". Für die Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemischen sowie die strukturellen und physikalischen Merkmale eine Rolle.

Für Grundwasser ist das Ziel ein "guter chemischer und mengenmäßiger Zustand". Zur Bewertung des chemischen Zustands sind die Schadstoffkonzentrationen und die Leitfähigkeit im Grundwasserkörper zu beurteilen. Für den mengenmäßigen Zustand ist das Ausmaß, in dem ein Grundwasserkörper durch direkte und indirekte Entnahme beeinträchtigt wird, zu betrachten.

In die Wasserrahmenrichtlinie sind auch Schutzgebiete einbezogen, die entweder dem Schutz der Gewässer selbst oder zum Erhalt wasserabhängiger Lebensräume und Arten dienen.

Weitere Informationen zu den Bewirtschaftungszielen sowie zu Fristverlängerung und Ausnahmen im Fall des nicht Erreichens der Ziele finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

https://www.flussgebiete.nrw.de/die-ziele-der-eg-wasserrahmenrichtlinie-763

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Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinien
flussgebiete_nrw_-_die_ziele_der_eg-wass
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